Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.08.2000

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   BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00   

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https://dejure.org/2001,5124
BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00 (https://dejure.org/2001,5124)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 7 C 22.00 (https://dejure.org/2001,5124)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 7 C 22.00 (https://dejure.org/2001,5124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksrestitution - Ablösebetrag - Geldentschädigung - Aufbaukredit - Aufrechnung - Befreiung von Verbindlichkeit - Aufbaugrundschuld - Kürzung - Herausgabepflicht Berechtigter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksbelastungen; Ablösebetrag; Ausgleichsleistung; Gegenleistung; Geldentschädigung; Aufbaugrundschuld

  • Judicialis

    VermG § 7 a Abs. 2; ; VermG § ... 16 Abs. 1; ; VermG § 16 Abs. 5; ; VermG § 18 Abs. 1; ; VermG § 18 Abs. 2; ; VermG § 18 Abs. 5; ; VermG § 18 b Abs. 1; ; VermG § 18 b Abs. 3; ; VermG § 18 b Abs. 5; ; EntschG § 3 Abs. 4; ; EntschG § 6 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    §§ 7a Abs. 2 Satz 4,18 Abs. 1, 2 u. 5 Satz 1, 18 b Abs. 1, 3 u. 5 VermG; § 6 Abs. 1 EntschG
    Vermögensrecht/Rückübertragung eines staatlich verwalteten Grundstücks/Geldentschädigung/Herausgabe an Entschädigungsfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00
    Eine solche Leistung ist dem Eigentümer aus Anlass des Vermögensverlusts auch dann tatsächlich zugeflossen, wenn er dadurch von persönlichen Verbindlichkeiten befreit wurde (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00
    Dieser Zweck entspricht dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wieder gutmachungsrechtlichen Grundsatz, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4; BTDrucks 12/2480, S. 50).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97

    Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00
    Dieser Zweck entspricht dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wieder gutmachungsrechtlichen Grundsatz, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4; BTDrucks 12/2480, S. 50).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 7 C 22.02

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Bundesfinanzvermögen;

    Soweit die Forderungen der früheren Gläubiger aus den Aufbaugrundpfandrechten vom Staat übernommen wurden, würde der Herausgabeanspruch der Klägerin allerdings auf den Entschädigungsfonds übergehen, wenn der Schuldner zugleich von seinen Verbindlichkeiten befreit worden sein sollte und der Staat der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus staatlichen Mitteln Ausgleichsleistungen gezahlt hätte, sei es durch Verrechnung mit einer Entschädigung oder durch Ausbuchung zu Lasten staatlicher Reservefonds (§ 18 b Abs. 1 Satz 2 VermG; vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 60.02

    Ablösebetrag; Entschädigungsfonds; Beiladung; Beiladung des Entschädigungsfonds;

    Der Berechtigte soll durch die Restitution nicht besser gestellt werden, als er ohne die Übernahme des Grundstücks in Volkseigentum stünde (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 50; Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 19.05

    Restitution eines Grundstücks; Herausgabe einer Entschädigung; tatsächlicher

    Denn diese Regelung ändert nichts daran, dass seinerzeit mit Tilgungswirkung auf eine bestehende Forderung geleistet wurde (Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 8 C 19.03

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Trümmerrestitution;

    Es entspricht deshalb dem Sinn und Zweck des Gesetzes, einen Vorteilsausgleich herbeizuführen (vgl. dazu Urteile vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 3 m.w.N. und vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 60.02 - BVerwGE 118, 328 und Beschluss vom 24. Januar 2002 - BVerwG 7 C 5.01 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 4), wenn er für die Rückübertragung des Grundstücks die wegen der Schädigung erhaltene Geldleistung zurückzuzahlen hat.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 17.03

    Grundpfandrechte; Ablösebetrag; Hinterlegung; Schädigung; Anteilsschädigung;

    Der Berechtigte soll durch die Restitution nicht besser gestellt werden, als er ohne die Übernahme des Grundstücks in Volkseigentum stünde (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 50; stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - a.a.O. S. 145 bzw. S. 109 f., vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3 und vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 60.02 - a.a.O. S. 332 bzw. S. 30).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung in der Hauptsache -

    § 7 a Abs. 2 VermG trägt dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wiedergutmachungsrechtlichen Grundsatz Rechnung, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3; auch Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Dessau, 08.06.2004 - 3 A 67/03
    Diese Vorschrift regelt speziell und abschließend die Fälle der Rückabwicklung einer Geldentschädigung, die dem Eigentümer im Zusammenhang mit der vermögensschädigenden Maßnahme als Ausgleich für den Vermögensverlust geleistet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. April 2001 - 7 C 22/00 -, VIZ 2001, 545, 547).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2000 - 7 B 35.00, 7 C 22.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22323
BVerwG, 28.08.2000 - 7 B 35.00, 7 C 22.00 (https://dejure.org/2000,22323)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2000 - 7 B 35.00, 7 C 22.00 (https://dejure.org/2000,22323)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2000 - 7 B 35.00, 7 C 22.00 (https://dejure.org/2000,22323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Herausgabe einer bei Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum festgesetzten und mit volkseigenen Forderungen verrechneten Geldentschädigung durch den Restitutionsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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